Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.06.1998 - Ss 304/98 (Z) - 183 Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10734
OLG Köln, 30.06.1998 - Ss 304/98 (Z) - 183 Z (https://dejure.org/1998,10734)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.06.1998 - Ss 304/98 (Z) - 183 Z (https://dejure.org/1998,10734)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juni 1998 - Ss 304/98 (Z) - 183 Z (https://dejure.org/1998,10734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,10734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVZO § 41 Abs. 11 Satz 1

Papierfundstellen

  • VRS 95, 301
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.1984 - 4 StR 388/83

    Zulassung zum Straßenverkehr - Anhängelast - Abschleppen eines Kfz -

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.1998 - Ss 304/98
    Wie der Senat zu dieser Bestimmung entschieden hat , ist unter der Anhängelast - der Last, die hinter den mit einer Anhängekupplung ausgestatteten Kraftfahrzeugen mitgeführt wird (BGHSt 32, 335,338) - nur das tatsächliche Gewicht zu verstehen ( VRS 59, 471 ; vgl. auch BGH a.a.O.).
  • BGH, 22.04.1980 - 1 StR 625/79

    Übernahmeverbot und Verwertungsverbot eines Registereintrags - Grundlagen der

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.1998 - Ss 304/98
    Wie der Senat zu dieser Bestimmung entschieden hat , ist unter der Anhängelast - der Last, die hinter den mit einer Anhängekupplung ausgestatteten Kraftfahrzeugen mitgeführt wird (BGHSt 32, 335,338) - nur das tatsächliche Gewicht zu verstehen ( VRS 59, 471 ; vgl. auch BGH a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.1988 - 5 Ss OWi 47/88
    Auszug aus OLG Köln, 30.06.1998 - Ss 304/98
    Mängel einer nicht vorgeschriebenen Ausrüstung begründen in der Regel keine Ordnungswidrigkeit ( vgl. OLG Düsseldorf NZV 1988, 112,190).
  • OLG Hamm, 27.12.1999 - 2 Ss OWi 1080/99

    Einstellung wegen Geringfügigkeit, Einzelrichter, Zulassungsbeschwerde,

    Angesichts des Umstands, dass die amtsgerichtliche Entscheidung bezüglich des Hauptvorwurfs (Unzulänglichkeit der Bremsanlage des mitgeführten Anhängers - § 41 Abs. 9 und 11 StVZO) im Widerspruch zur bislang ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung steht (OLG Köln, VRS 95, 301 m.w.N.; OLG Düsseldorf NZV 1988, 112, 190), erscheint der Unrechtsgehalt und die Bedeutung der verbleibenden Ordnungsverstöße (Nichtmitführen von Kraftfahrzeugschein und Unterlegkeilen für den Anhänger - §§ 24, 41 Abs. 14 StVZO) trotz erheblicher Vorbelastungen des Betroffenen als so gering, dass der Senat eine Ahndung nicht für erforderlich hält (§ 47 Abs. 2 OWiG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht