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OLG Köln, 30.06.1998 - Ss 304/98 (Z) - 183 Z |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Maßgebliche Achslast für die Erforderlichkeit einer eigenen Bremse
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVZO § 41 Abs. 11 Satz 1
Papierfundstellen
- VRS 95, 301
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.05.1984 - 4 StR 388/83
Zulassung zum Straßenverkehr - Anhängelast - Abschleppen eines Kfz - …
Auszug aus OLG Köln, 30.06.1998 - Ss 304/98
Wie der Senat zu dieser Bestimmung entschieden hat , ist unter der Anhängelast - der Last, die hinter den mit einer Anhängekupplung ausgestatteten Kraftfahrzeugen mitgeführt wird (BGHSt 32, 335,338) - nur das tatsächliche Gewicht zu verstehen ( VRS 59, 471 ;… vgl. auch BGH a.a.O.). - BGH, 22.04.1980 - 1 StR 625/79
Übernahmeverbot und Verwertungsverbot eines Registereintrags - Grundlagen der …
Auszug aus OLG Köln, 30.06.1998 - Ss 304/98
Wie der Senat zu dieser Bestimmung entschieden hat , ist unter der Anhängelast - der Last, die hinter den mit einer Anhängekupplung ausgestatteten Kraftfahrzeugen mitgeführt wird (BGHSt 32, 335,338) - nur das tatsächliche Gewicht zu verstehen ( VRS 59, 471 ;… vgl. auch BGH a.a.O.). - OLG Düsseldorf, 16.03.1988 - 5 Ss OWi 47/88
Auszug aus OLG Köln, 30.06.1998 - Ss 304/98
Mängel einer nicht vorgeschriebenen Ausrüstung begründen in der Regel keine Ordnungswidrigkeit ( vgl. OLG Düsseldorf NZV 1988, 112,190).
- OLG Hamm, 27.12.1999 - 2 Ss OWi 1080/99
Einstellung wegen Geringfügigkeit, Einzelrichter, Zulassungsbeschwerde, …
Angesichts des Umstands, dass die amtsgerichtliche Entscheidung bezüglich des Hauptvorwurfs (Unzulänglichkeit der Bremsanlage des mitgeführten Anhängers - § 41 Abs. 9 und 11 StVZO) im Widerspruch zur bislang ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung steht (OLG Köln, VRS 95, 301 m.w.N.; OLG Düsseldorf NZV 1988, 112, 190), erscheint der Unrechtsgehalt und die Bedeutung der verbleibenden Ordnungsverstöße (Nichtmitführen von Kraftfahrzeugschein und Unterlegkeilen für den Anhänger - §§ 24, 41 Abs. 14 StVZO) trotz erheblicher Vorbelastungen des Betroffenen als so gering, dass der Senat eine Ahndung nicht für erforderlich hält (§ 47 Abs. 2 OWiG).